Vorratsdaten: 30.000 Gegner ziehen vor Bundesverfassungsgericht
Das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ist erst kürzlich in Kraft getreten und schon ziehen die ersten Bürger vor das Bundesverfassungsgericht. Insgesamt 30.000 Menschen lehnen es ab, dass die Verbindungsdaten der Telekommunikation in Deutschland seit Beginn 2008 für insgesamt sechs Monat gespeichert werden dürfen. Vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben handelt es sich nun um die bisher größte Sammelverfassungsbeschwerde der Bundesrepublik.
Noch zum Jahreswechsel ging ein Eilantrag direkt nach Karlsruhe, um das Gesetz mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Rechtsanwalt Meinhard Starostik reichte den Antrag zunächst nur im Namen von acht Bürgerinnen und Bürgern ein. Die übrigen 30.000 Beschwerden sollen noch nachgereicht werden, wenn die Vollmachten entsprechend eingegangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat über diesen Eilantrag noch nicht entschieden.
Eigentlich war geplant, das Gesetz komplett zu kippen. Andere Termine verhinderten aber dieses Vorgehen. Der Eilantrag konnte aber auch erst zum 31.12.2007 gestellt werden, da es vorher noch keine Veröffentlichung des Gesetzestextes gab. Durch die formalen Vorgaben mussten die Kritiker bis zu diesem Tag die Füße stillhalten.
Bis es eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gibt, lässt sich der Arbeitskreis in verschiedenen deutschen Städten auf Demonstrationen sehen. Symbolisch wird die Privatsphäre in einen Sarg gepackt und sogar ein Trauerkranz niedergelegt, um Aufsehen zu erregen. Der Sarg soll von Hamburg aus weiterziehen und auch in Kassel und Frankfurt zu sehen sein. Danach geht es nach Karlsruhe, nach Ulm und zuletzt nach München, wo er von Wolfgang Schäuble entgegen genommen werden soll.
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