RTL-Star Jauch siegt: Zeitschrift darf nicht über Privatleben spekulieren
MONTAG, DEN 21. MÄRZ 2011 UM 14:52 UHR
Fernsehmoderator Günther Jauch muss keine öffentlichen Spekulationen darüber dulden, ob er vom Schicksal armer Kinder „zu Tränen gerührt“ war. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte die Zeitschrift „Neue Woche“ mit einem am Montag bekanntgegebenen Urteil zu einer Gegendarstellung.
In einem Beitrag über Jauchs „geheimes Privat-Leben“ hatte das Blatt geschrieben: „Sicherlich war er auch zu Tränen gerührt, als er vom Schicksal sozial benachteiligter Kinder in seinem Wohnort Potsdam hörte.“ (Az. 14 U 185/10 und 14 U 186/10.)
Hierzu muss das Blatt nun eine Entgegnung Jauchs abdrucken. Bei der Formulierung „Sicherlich war er auch zu Tränen gerührt“ handele es sich nicht um eine Meinungsäußerung, sondern um eine Behauptung von Tatsachen, urteilte das Gericht. Es gehe um „körperliche Vorgänge, die nicht im Inneren des Menschen verbleiben“.
Hiergegen sei eine Gegendarstellung möglich. Auch die Einleitung mit dem Wort „sicherlich“ ändere nichts daran. Einschränkende Zusätze dieser Art reichten nicht aus, um eine Tatsachenbehauptung zur bloßen Meinungsäußerung zu machen.
Erfolglos blieb Jauch hingegen mit dem Versuch, auch gegen das Titelbild der Zeitschrift eine Gegendarstellung durchzusetzen. Die „Neue Woche“ hatte Jauch in einer Fotomontage gemeinsam mit seiner Frau auf den Titel gestellt. Die Art der Herstellung des Bildes sei jedoch „keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung“, hieß es vom OLG.
Jauchs Anwalt Christian Schertz kritisierte diese Entscheidung: „Es geht darum, dass in Boulevardblättern häufig Fotomontagen verwendet werden, ohne dass dies für die Leser erkennbar ist. Dem wollen wir entgegentreten.“
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