Merkel: Online-Angebote von ARD und ZDF erfordern Reglementierung
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel bezieht nun Stellung im Streit um die mit Gebühren finanzierten Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen. Auf dem Kongress des VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) in Berlin sagte sie: „Die Grenzen müssen definiert werden“. Damit meint sie die Internet-Auftritte der ARD und des ZDF. Die Verleger hatten starke Kritik geäußert und Klärungsbedarf gewünscht, da es sich um Angebote handelt, die aus Rundfunkgebühren finanziert werden. VDZ-Präsident Hubert Burda nahm die Rezepte und Gartentipps der Sender näher ins Visier. Damit stehen sie in seinen Augen in starker Konkurrenz mit den Magazinen.
Die Bundeskanzlerin geht aber nicht zu 100% mit und sieht die Auffassung „nicht ganz so kritisch“. Sie führt weiterhin an, dass ein Grundversorgungsanspruch der Öffentlichen-Rechtlichen besteht. Das heißt, ein Großteil der Bevölkerung kann mit den Angeboten erreicht werden. Burda hingegen stellt die Frage in den Raum, ob derartige umfassende Service-Angebote überhaupt zum Aufgabengebiet der ARD und des ZDF gehören. Stichworte waren hier „Kartoffel- und Wirsingrouladen“.
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